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Da die Schornsteinfegerarbeiten seit dem 01.01.13 in privatwirtschaftliche und hoheitliche Aufgaben aufgeteilt worden sind, kann es sein, dass sie in Zukunft von zwei Schornsteinfegermeistern betreut werden.

 

Ich werde in meiner Tätigkeit als Bezirksschornsteinfeger die hoheitlichen Aufgaben übernehmen. Dazu gehören:

Die Bauabnahme von Schornsteinen, Heizungen,Öfen u.s.w. sowie die Feuerstättenschau und die Ausstellung des dazugehörigen Feuerstättenbescheides

 

Damit unnötige Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die zuständige Behörde in Ihrem Interesse vermieden werden, können Sie mich jederzeit kontaktieren. Ich erkläre Ihnen bei Bedarf gerne wie Sie die Durchführung der vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten ordnungsgemäß und fristgerecht gemäß den gesetzlichen Vorgaben nachweisen.

 

Für die privatwirtschaftlichen Arbeiten (Messen, Kehren, Beraten etc.) dürfen Sie sich Ihren Schornsteinfeger frei aussuchen. Selbstverständlich bin auch ich befugt diese Arbeiten durchzuführen.

 

Außerdem besteht die Möglichkeit sich von mir Energieausweise erstellen zu lassen da ich mich zum Gebäudenergieberater weitergebildet habe.

 

 

 

 

Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

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