Lasse Grimmenstein
Schornsteinfegermeister
und Gebäudeenergieberater
Norderweg 33
24980 Meyn
0 177 - 38 24 285



zuständig für Kisdorf und Ortsteile von Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg
Energieausweise ausstellen
Mit dem Energieausweis für Nichtwohngebäude wird die gesamte Energieeffizienz des Objektes erfasst. Dabei wird das Gebäude in unterschiedliche Zonen wie Keller, Treppenhaus, Gänge, Sozialräume, Büros, Lager und Werkstätten aufgeteilt. In die Berechnung geht nicht nur die Gebäudehülle ein, sondern jedes Bauteil des Objektes. Gleichermaßen werden auch Heizung, Klimaanlage, Beleuchtung und Warmwasseraufbereitung sehr genau betrachtet.
Es wird ein sehr genaues energetisches Berechnungsmodell generiert, an dem sich Energiesparmaßnahmen in Form von Szenarios gut simulieren lassen.
Auch wenn der Energieausweis nicht zwingend benötigt wird, steht mit dieser Berechnungsform auch ein Werkzeug zur Verfügung, mit dem sich der Effekt verschiedener energetischer Optimierungen einheitlich bewerten lässt.
Wer benötigt einen Energieausweis nach DIN 18599?
Seit 1.7.2009 müssen alle Gebäude mit öffentlichen Dienstleistungen, hohem Publikumsverkehr und einer Nutzfläche ab 1000m² einen Energieausweis an gut sichtbarer Stelle ausgehängt haben.
Gemischte Nutzung
Sind in einem Nichtwohngebäude auch Wohnungen vorzufinden, so sieht der Gesetzgeber eine deutliche Trennung für beide Bereiche vor. In diesem Fall müssen für Wohn- und Nichtwohnbereiche getrennte Energieausweise ausgestellt werden.